Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 27. Juli 1907, Pr. 14/7, die Weiterverbreitung der
Nummer 9 der Zeitschrift: „Der Alkoholgegner“ vom 15. Juni 1907 wegen der beigeschlossen gewesenen, bei Heinrich Zittelmann in Berlin gedruckten Druckschrift: „Aufruf“ des Dr. med. Wilhelm Winsch, und zwar in der Stelle von „Namentlich ist es das Dogma“ bis „geradezu verhunzt werden“, „Es ist daher seit“ bis „längst bekannten Dingen“, „So ist allmählich im Christusbild“ bis „vor sich ging“ und „die liberalen Geistlichen“ bis „Christus fast gar nichts“ nach § 303 St.-G. verboten. [1607A-1]
Amtsblatt zur Wiener Zeitung, 31. Juli 1907, Nr. 174, S. 1. Online